Das Exportgeschäft ist vielseitig und erfordert oftmals Maßnahmen, die im Inlandsgeschäft unbekannt sind.
Wir beraten unsere Kunden in Bezug auf die Vereinbarung von Incoterms, Zahlungsabwicklungen im Außenhandel, Verpackungsbestimmungen, notwendige Dokumente, außenwirtschaftliche Beschränkungen und vieles mehr.
Die Umsatzsteuer ist insbesondere im Außenhandel von Bedeutung, da vielfältige Befreiungen eine Entlastung vorsehen.
Allerdings müssen stets die Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. Ausfuhrnachweis) und vor allem bei internationalen Geschäften mit mehreren Teilnehmern (Reihengeschäfte) sind die Bestimmungen umfangreich und komplex.
Auch beim Import von Waren aus Drittländern sind zahlreiche Bestimmungen zu beachten.
Zusätzlich zu den Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) haben Importeure ihre Rolle als Inverkehrbringer zu beachten und somit die Verantwortung über die Verkehrsfähigkeit und Produktsicherheit der importierten Waren.