Zolltarifnummer und Warentarifierung

Jede physische Ware kann im Zolltarif einer Nummer zugeordnet werden.

Der Zolltarif ist produktionsmäßig aufgebaut und je nach Einreihungstiefe und Unterscheidung der Auswahlmöglichkeiten, kommt man bis zu einer 10-stelligen Nummer, die zB bei Zollanmeldungen im Import benötigt wird.

Für die Ausfuhranmeldung hingegen reicht jedoch schon die gröbere Einreihung mit der 8-stellige Nummer als Ergebnis.

Die Zolltarifnummer ist eine zentrale Angabe in einer Zollanmeldung und von der Nummer leiten sich eine Reihe von Maßnahmen im Bezug auf die Lieferung der Ware ab (zB ob Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, ob die Ware einem Antidumpingverfahren unterliegt, ob Kontingente zu beachten sind und vieles mehr).

Somit ist die korrekte Tarifierung entscheidend und die Einreihung mit entsprechender Sorgfalt vorzunehmen.

Die Konsequenzen der falschen Tarifierung einer Ware sind vielfältig.

Im Export könnten dadurch Ausfuhrbeschränkungen missachtet werden und im Import wird eine Ware trotz Abgabe einer Zollanmeldung tatsächlich nie verzollt und wurde somit nicht in den freien Verkehr überlassen.

Bei der Bewertung des Präferenzursprungs ist ebenfalls die korrekte Zolltarifnummer die Grundlage für die Recherche der anzuwendenden Ursprungsregel (Produktionsregel).

Aufgrund der Bedeutung der Zolltarifnummer und der vielfältigen Auswirkung, sollte eine Einreihung daher mit Experten vorgenommen werden.

Unsere Dienstleistung umfasst auch die Prüfung und Wartung der bereits definierten Tarifnummer.

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